NEUROLOGIE
VIDEOSPRECHSTUNDE
Telefon 030 23 54 55 45

Terminvereinbarung

Neurologie Online Beratung Dr. med. Kerstin Irlbacher

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Neurologie Online Beratung Dr. med. Oliver Wengert

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Aktuelles

Für eine Terminvereinbarung Videosprechstunde Neurologie wenden Sie sich bitte direkt an die Privatpraxis Neuromed Berlin

Email: info(at)neuromed-berlin.de
Tel: 030 23 54 55 45

2 Terminarten: Beratungstermin 30min oder 60min

Sie erhalten: Ausführliche fachärztliche Beratung, neurologische Untersuchung, Befundbericht.

Abrechnung: auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nach Vereinbarung

Anmerkung: Eine Erstattung durch Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfestelle kann nicht garantiert werden.

Sie erhalten: Ausführliche fachärztliche Beratung, neurologische Untersuchung, Befundbericht.

Abrechnung: auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nach Vereinbarung.

Anmerkung: Eine Erstattung durch Private Krankenversicherung und Beihilfestelle kann nicht garantiert werden.

Informationen zur Rechnungsstellung

Bei Privatversicherten und Selbstzahlern orientieren sich die Behandlungskosten an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Als Privatversicherter können Sie die Rechnung wie gewohnt bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.

Als gesetzlich Versicherter können Sie gerne eine Beratung als Selbstzahler buchen. Die Kosten ergeben sich dabei gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und hängen von der erbrachten Leistung ab. Hinweis: Therapiekosten können in der Steuererklärung i.d.R. als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) geltend gemacht werden.

Anmerkung für Selbstzahler: Kostentransparenz
Den Preis für eine privatärztliche Untersuchung darf man in Deutschland nicht frei festlegen, sondern muss sich dabei nach der sog. GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) richten. Selbstkalkulierte Honorare zu verlangen, ist in Deutschland gesetzlich verboten. Gemäß der GOÄ werden für einzelne ärztliche Leistungen bestimmte Leistungsziffern angegeben. Diese gelten deutschlandweit und sind bindend. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo Sie keine Informationen über die abgerechneten Diagnosen und Leistungen erhalten (der abrechnende Arzt sendet die Daten direkt an die KV, die kassenärztliche Vereinigung), ist so in der privatärztlichen Versorgung eine volle Kostentransparenz gewährleistet. Siehe auch Wikipedia: Gebührenordnung für Ärzte

Ein großer Vorteil der Privatpraxis ist, dass wir je nach zu untersuchendem Problem die Untersuchungszeit festlegen und uns auf diese Weise mehr Zeit für Sie nehmen können. Wenn es um wichtige Fragen oder Therapieentscheidungen geht, evtl. auch um eine OP-Entscheidung, halten wir ausreichend Zeit für eine gründliche Untersuchung für sehr wichtig. Zuhören, um die Beschwerden genau zu erfassen; den Ursachen auf den Grund gehen; vertiefte und aussagekräftige Untersuchungen durchführen; eine individuelle Beratung und Therapie – so sollte es sein und so kann es auch sein.

Ein weiterer Vorteil ist die Schwerpunktsetzung. Wir habe so mehr Freiheit, uns auf das zu konzentrieren, was wir gut können. Und andererseits können wir uns die Freiheit nehmen, bei bestimmten Problemen auch an Kolleginnen oder Kollegen mit entsprechender Spezialisierung zu verweisen. Auf diese Weise kann eine Behandlung auf hohem Niveau garantiert werden.

„Ärztinnen und Ärzte können die Videosprechstunde flexibel in allen Fällen nutzen, in denen sie es für therapeutisch sinnvoll halten. Möglich ist das sowohl bei bekannten als auch unbekannten Patientinnen und Patienten. Die Videosprechstunde können alle Arztgruppen einsetzen – ausgenommen sind nur Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen.“

Siehe Informationen der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_44943.php

Die Einverständniserklärung erfolgt mündlich in der Videosprechstunde. Dies wird in unserer  Patientenakte dokumentiert werden. Die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) ermöglicht die mündliche Einwilligung des Patienten in die Datenspeicherung.